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Stand: 16.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, seit dem 18. März 2020 bieten wir eine sogenannte Notbetreuung an. Die Betreuung aller Schülerinnen und Schüler ist bei Bedarf bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat. (Kriterien für die Aufnahme in die Notbetreuung siehe unten)

Änderungen / Neuigkeiten ab 15.04.2020:

Bund und Länder haben heute beschlossen, die Schulschließungen bis zum 3. Mai 2020 auszudehnen. Die Notbetreuung wird weiterhin gewährleistet. Neu- und Verlängerungsanfragen stellen Sie bitte unverzüglich bei der Schulleitung. Eine Erweiterung des Adressatenkreises für die Notbetreuung ist angekündigt, steht uns aber noch nicht zur Verfügung.

Ab dem 4. Mai 2020 sollen die Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Es sollen die vieren Klassen in den Schulbetrieb starten. Genauere Informationen erhalten Sie, sobald das MSB diese zur Verfügung stellt.

Arbeits-/Lern-/Übungspakete für die Kinder:

Da der Unterricht weiterhin ruht, haben wir Arbeitspakete für die Kinder bereitgestellt. Diese sind für den Jahrgang 4 zum Download auf unserer Homepage erhältlich (siehe rechte Spalte).
Für die Jahrgänge 1, 2 und 3 haben die Lehrerinnen und Lehrer für jedes Kind ein Arbeitspaket zur Abholung in der Schule bereitgestellt.

Diese Arbeits- und Übungspakete können ab Montag, den 20.04. bis einschließlich Mittwoch, den 22.04. abgeholt werden.
Mo. zwischen 9:30 Uhr und 12:30 Uhr, Di. und Mi. zwischen 8:00 und 12:30 Uhr.

Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020:

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Die Notbetreuung steht bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags zur Verfügung.

Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Anträge mit entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen sind unverzüglich schriftlich an die Schulleitung zu stellen.

Eine Vorab-Information über unsere Schul-E-Mail-Adresse Kontakt(at)GGS-Alsdorf-Annapark.de ist wünschenswert.

Weiterhin gilt für uns alle: Sozialkontakte vermeiden, Abstand halten und die Hygieneregeln einhalten.

Bleiben Sie gesund!

Die Schulleitung

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