Die Anmeldung in die OGS kann bereits bei der Schulanmeldung im Büro der Leitung der Nachmittagsbetreuung erfolgen. Vor dem Anmeldeschluss wird noch einmal eine Bedarfsabfrage gemacht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Elternbeiträge und Essensgeld
Für den Besuch der Nachmittagsbetreuung wird ein monatlicher einkommensabhängiger Beitrag erhoben. Die Staffelung der Beiträge ist in der Benutzungsordnung nachzulesen. Die Teilnahme am Mittagstisch ist Voraussetzung für den Besuch der Nachmittagsbetreuung. Für das Mittagessen ist ein kostendeckendes Entgelt (zurzeit 3,00€ pro Essen – inkl. Getränke und Snack) zu zahlen.
Zur finanziellen Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen können für das Essensgeld Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ beantragt werden.
Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, beantragen diese Unterstützung bei ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter. Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, stellen den Antrag beim Sozialamt der Stadt Alsdorf.
Bitte sprechen sie bei Bedarf unsere Schulsozialarbeiterin an.