Infos zur OGS

Stand 01.02.2022

Liebe Eltern / Erziehungsberechtigte,
die Zahl der Infizierten steigt sowohl bei den Kindern als auch bei den Mitarbeitern aktuell in hohem
Maße und wird uns noch einige Zeit beschäftigen und einen eingeschränkten Betrieb erforderlich
machen.
Selbstverständlich sind wir stets sehr darum bemüht, immer da, wo eine Trennung möglich ist, diese
auch einzuhalten. Perspektivisch wird es für uns nicht mehr möglich sein die Kinder während der
Betreuungszeit in gewohnter Form jahrgangsbezogen zu trennen, da wir häufig vor
Vertretungssituationen stehen, welche sich teilweise auch kurzfristig ergeben.
Von daher bieten wir vom 03.02.2022 bis zum 04.03.2022 nur noch eine Bedarfsbetreuung, für
Kinder deren beide Erziehungsberechtigten berufstätig sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit für
Ihr Kind organisiert bekommen, an. Ab Donnerstag werden deswegen nach Schulschluss nur die Kinder
in die Nachmittagsbetreuung aufgenommen, deren Erziehungsberechtigte den unteren Abschnitt
ausgefüllt und unterschrieben spätestens am Mittwoch, den 02.02.2022 bis 16:00 Uhr in den
Briefkasten eingeworfen haben.
Durch die geringere Anzahl der Kinder während der Bedarfsbetreuung wird die jahrgansbezogene
Trennung wieder eher möglich sein. Garantieren können wir Ihnen das jedoch nicht, da wir die
Betreuung jederzeit gewährleisten müssen, auch wenn KollegInnen kurzfristig erkranken sollten.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle außerdem für das bereits gezeigte Verständnis und die gute
Zusammenarbeit in dieser Situation danken und wünschen Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen
und vor allem Gesundheit.
gez. M. Weiskopf
Schulleitung
gez. K. Kroll gez. S. Koerver
Leiterin des offenen Ganztagsangebotes stellv. Leiterin des offenen Ganztagsangebotes

Der komplette Brief steht hier zum Download.

Sie überlegen Ihr Kind in die Nachmittagsbetreuung anzumelden?
Ihr Kind kommt bald in die Grundschule? Sie sind neu zugezogen und Ihr Kind wechselt die Grundschule?

Wir haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur OGS in Kurzform zusammengestellt:

Anmeldung:

Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung kann bereits bei der Schulanmeldung im Büro der Leitung der Nachmittagsbetreuung erfolgen. Vor dem Anmeldeschluss wird noch einmal eine Bedarfsabfrage gemacht.

Hier finden Sie das Formular zur regelmäßigen Abmeldung , z.B. immer dienstags, sowie ein Formular zur einmaligen Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung.

Elternbeiträge, Essengeld:

Für den Besuch der Nachmittagsbetreuung wird ein monatlicher einkommensabhängiger Beitrag erhoben. Die Staffelung der Beiträge ist in der Benutzungsordnung nachzulesen. Die Teilnahme am Mittagstisch ist Voraussetzung für den Besuch der Nachmittagsbetreuung. Für das Mittagessen ist ein kostendeckendes Entgelt (zurzeit 3,00 € pro Essen, incl. Getränke und Snack) zu zahlen.

Betreuungszeiten:

Kinder der Nachmittagsbetreuung nehmen ab dem ersten Schultag im jeweiligen Schuljahr am außerunterrichtlichen Angebot teil.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Lehrer*nnen und Mitarbeiter*innen der Nachmittagsbetreuung führt zu reibungslosen Übergängen und einem geregelten Tagesablauf.

Die Kinder werden an Schultagen bis 16.00 Uhr betreut.

Angemeldete Kinder nehmen regelmäßig an der Betreuung teil.

Abholzeiten:

In Ausnahmefällen haben die Eltern – in Absprache mit der Leitung der Nachmittagsbetreuung – die Möglichkeit, ihr Kind früher abzuholen oder es von der Nachmittagsbetreuung freistellen zu lassen.

Die Kinder werden nach Betreuungsschluss am Haupteingang der Schule von den Eltern in Empfang genommen.

Die Eltern erhalten zur Information einen Stundenplan der Nachmittagsbetreuung.

Ferienbetreuung:

Kinder der Nachmittagsbetreuung haben die Möglichkeit, in den Ferien an den Ferienspielen der Stadt Alsdorf oder auch an den Schulen, die von der AKiFa e.V. betreut werden, teilzunehmen.

Die Betreuungszeiten in den Ferien entsprechen in der Regel denen im Offenen Ganztag (8.00 -16.00 Uhr).

Die Anmeldung erfolgt über die Nachmittagsbetreuung.

Die Kosten für diese Betreuung sind durch den Beitrag der Nachmittagsbetreuung abgedeckt, die anfallenden Verpflegungskosten tragen die Eltern aber selbst.

Falls Sie nun noch Fragen haben, sprechen Sie uns bitte gerne an!

Unter diesem Downloadlink erhalten Sie ausführliche Informationen zur OGS.

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